Abschluss-Presseerklärung

Die aktuelle politische Debatte um die Feinstaubbelastung ist nur ein Beispiel dafür, wie die Richtlinien und Verordnungen der EU immer mehr den Alltag der Bevölkerung vor Ort beeinflussen. In den Arbeitgruppen, Vorträgen und Podiumsdiskussionen stand neben den Möglichkeiten, die die neuen europaweiten Informationsrechte bieten, auch die Lärmproblematik immer wieder im Vordergrund.

Sie können unsere Abschluss-Presseerklärung "Droht nach dem Feinstaubfiasko das Lärmdebakel?" hier lesen:

Die in Bremen versammelten Fachleute und engagierten Bürger forderten Bundesrat und Bundesregierung auf, die EU- Umgebungslärmrichtlinie endlich in deutsches Recht umzusetzen. Gelingt es nicht, die vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schnell in Kraft treten zu lassen, würde mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland der durch die EU-Richtlinie verbriefte Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm vorenthalten werden. Dem Fiasko um die Luftreinhaltung würde bald ein Lärmdebakel in ähnlicher Größenordnung folgen. Das käme einer Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik gleich.

Nachdem die zuständigen Behörden in Deutschland die Wirkung der Luftreinhalterichtlinien der EU in den letzten Jahren völlig unterschätzt haben und nun vor einem Scherbenhaufen stehen, droht auf der Lärmseite neues Ungemach. Am 18. Juli 2002 hat die EU die sog. Umgebungslärmrichtlinie beschlossen, die die bisherige deutsche Gesetzgebung zum Wohle der lärmbelasteten und teilweise durch Lärm gesundheitsgefährdeten Bürger erweitert und verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, das wäre der 18. Juli 2004 gewesen.

Das Bundeskabinett hat zwar im Juli 2004 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, eine Verabschiedung scheiterte bisher jedoch am Einspruch des Bundesrats. Fachliche oder rechtliche Bedenken konnten zwischenzeitlich ausgeräumt werden, einzig und allein an der Finanzierungsfrage, scheitert bisher eine Verabschiedung des Gesetzes. Man spricht von 120 Mio Euro, das sind pro Bundesbürger und Jahr bis 2013 20 Cent für eine leisere Umwelt.

Die mehrfache Anrufung des Vermittlungsausschusses führte bisher zu keiner Lösung. Kommt es nicht zu einem Bundesgesetz mit einheitlichen Regelungen für alle Bundesländer, dann müssten die 16 Bundesländer in eigenen Gesetzgebungsverfahren die EU-Umgebungslärmrichtlinie umsetzen, da sie für den Umweltschutz zuständig sind. Auch das kostet Geld. Hinzu kommen ggf. noch EU-Strafen für die nicht erfolgte oder verspätete Umsetzung in nationales Recht. Es wäre sinnvoller, diese Gelder für die Lärmminderung einzusetzen als nutzlos in der Bürokratie versickern zu lassen.

Dieser Streit ums Geld muss insofern verwundern, als der Bundesverkehrsminister am Tag der letzten gescheiterten Sitzung des Vermittlungsauschusses stolz verkündete, dass zwei Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt werden. Fast die Hälfte der Mittel (900 Mio Euro) fließt in die Straßeninfrastruktur. Und genau bei diesem Hauptverursacher müsste die Lärmminderung eigentlich ansetzen. Es stellt sich somit die Frage, weshalb man sich um Bundesrat nicht darauf verständigen kann, 120 Mio. Euro für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie aus diesem Topf zu nehmen - blieben immer noch 780 Mio Euro für den Ausbau der Straßeninfrastruktur.